LG Köln
Es ist irreführend einen Fisch, der mit Konservierungsstoffen haltbar gemacht worden ist, unter der Bezeichnung „Frisch & Fertig“ oder mit Beschreibungen wie „Absolute Frische bei sofortigem Genuss“ in den Verkehr zu bringen. Diese Hinweise wecken die unzutreffende Erwartung, dass der Fisch nach dem Fang lediglich mit Marinade gewürzt und sofort verpackt worden ist. Dass es sich bei den Konservierungsstoffen um erlaubte Zusatzstoffe handelt, …
LG Köln, WRP 2012, 360-362 (Urteil vom 17.11.2011, 31 O 264/11)