Mit Urteil vom 7.2.2023 hat das LG München I die lauterkeitsrechtlichen Grenzen der visuellen Darstellung von Kraftstoffverbrauchs- und CO2-Emissionsdaten im Rahmen der Bewerbung von Kraftfahrzeugen näher konturiert. Die beklagte Herstellerin beschrieb und bewarb eines ihrer Fahrzeuge auf einer ihrer Websites u. a. mit Angaben zu „Verbrauch & Emissionen“. Unter dieser fettgedruckten Überschrift folgten jeweils durch Absatz getrennt die kleiner geschriebenen und nicht fettgedruckten Angaben „5,…
RAW 2023, 163