Vahle
Die europäischen Richtlinien gegen Diskriminierung (RL 2000/43/EG Artikel 8 Abs. 1; RL 2000/78/EG Artikel 10 Abs. 1; RL 2000/54/EG Artikel 19 Abs. 1) begründen keinen Anspruch eines nicht berücksichtigten Bewerbers auf Auskunft darüber, ob der Arbeitgeber einen anderen Bewerber eingestellt hat.
Vahle, DSB 2012, 139-140 (Urteil vom 19.04.2012, C-415/10)