Sonnenberg/Rempp
Die EU-Whistleblower-Richtlinie (EUWBR) trat am 16.12.2019 in Kraft und ist bis zum 17.12.2021 in deutsches Recht umzusetzen. Spätestens dann wird ein Hinweisgebersystem branchenübergreifend zum gesetzlichen Standardbaustein eines jeden Compliance-Management-Systems. Juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts werden dann – abhängig von Schwellenwerten – verpflichtet sein, …
Sonnenberg/Rempp, CNL 2020, Heft 09, 5