Das Landgericht Berlin hat mit Bescheid vom 18.02.2021 ((526 OWi LG) 212 Js-OWi 1/20 (1/20)) entschieden, dass der am 30. Oktober 2019 von der Berliner Aufsichtsbehörde gegen die Deutsche Wohnen SE verhängte Bußgeldbescheid in Höhe von 14,5 Mio. nicht zulässig und damit unwirksam ist. Das Gericht führt aus, dass der verfahrensgegenständliche Bußgeldbescheid offensichtlich nicht als selbständiger Bescheid gemäß § 30 Abs. …
DSB 2021, 102