Rauer
Es ist da! Also, bald jedenfalls. Zum 1. 12. 2021 soll das Telekommunikation-Telemedien-Datenschutzgesetz (“TTDSG”) in Kraft treten. Lange hat man um dieses Gesetz gerungen. Vergleicht man zudem den Referentenentwurf vom Juli 2020 mit dem Text, der nun Gesetz werden wird, so zeigt sich, dass manche Regelung über die Zeit ihr Gesicht deutlich verändert hat. Bundestag und Bundesrat hätten also auch ein deutlich anderes Gesetz erlassen können, …
Rauer, K&R 2021, Heft 10, Umschlagteil, I