Hanseatisches OLG Hamburg
Klagt der ausländische Hersteller eines Massen-Mehrspieler-Online-Rollen-Spiels in Prozessstandschaft für seine deutsche Vertriebsgesellschaft aus Wettbewerbsrecht wegen des Vertriebs einer Software, die es ermöglicht, Spielaktionen – entgegen eines in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Spieleanbieters ausgesprochenen Verbots – zu automatisieren, um eine Interaktion mit einem menschlichen Benutzer zu ersetzen (sog. …
Hanseatisches OLG Hamburg, WRP 2015, 259-260 ([unbekannt] vom 06.11.2014, 3 U 86/13)