Eine Videoüberwachung in einem Fitnessstudio, die auch den Trainingsbereich aufzeichnet, greift in die Persönlichkeitsrechte der Kunden ein und ist daher datenschutzwidrig, so hat das VG Ansbach in seinem Urteil vom 23.02.2022 entschieden (Az. AN 14 K 20.00083). Der Kläger, der ein Fitnessstudio betreibt, hatte ein Videoüberwachungssystem installiert, das den gesamten Trainingsbereich aufzeichnete. …
DSB 2022, 132