Viele Unternehmen streben aktiv eine vielfältige Belegschaft an. Den rechtlichen Rahmen hierfür setzt das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG). Doch selbst wenn Arbeitsjuristen das Gesetz im Schlaf herunterbeten könnten, verändert sich nichts, solange in Büros und Werkshallen nicht die richtige Haltung eingenommen wird: Bunt. Ist. Gut.
Seit den 1990er-Jahren lagern Arbeitgeber ihren Mitarbeiterüberhang notgedrungen in Transfergesellschaften aus. Das kostet zwar. Aber weil die Beschäftigten nicht von heute auf morgen arbeitslos werden, ist die Zustimmung von Betriebsräten und Gewerkschaften sicher. Nun ist wieder Krise, und das Erfolgsmodell scheint vor einer Renaissance zu stehen.
In einem aktuellen Urteil stellt der Europäische Gerichtshof klar: Auch wenn ein Cyberangriff erfolgreich ist, heißt das nicht automatisch, dass die vom betroffenen Unternehmen getroffenen Sicherheitsmaßnahmen ungeeignet waren. An diese stellt der EuGH aber hohe Anforderungen.
Seit Juli des vergangenen Jahres ist die „Foreign Subsidies Regulation“ oder zu deutsch EU-Drittstaatensubventionsverordnung (DSVO) in Kraft, seit Oktober gelten die dort vorgesehenen Anmeldepflichten für M&A-Transaktionen sowie die Teilnahme an öffentlichen Vergabeverfahren. Rechtsabteilungen müssen einige Punkte beachten und gut vorbereitet sein.
Die Einflussnahme auf Gesetzesvorhaben durch Lobbyisten unterliegt mittlerweile strengen Regeln. Seit 2022 müssen sich Interessenvertreter ins Lobbyregister des Deutschen Bundestages eintragen, zum 30. Juni werden die Vorgaben des Lobbyregistergesetzes noch einmal schärfer. Unternehmen und Verbände stellt das vor vielfältige Herausforderungen.
Abwerbeverbote im Personalbereich sind in den vergangenen Jahren nicht mehr nur in den USA, sondern auch in Europa immer stärker ins Blickfeld der Kartellbehörden geraten. Nach der klaren Ankündigung seitens der Wettbewerbskommissarin empfiehlt sich für Unternehmen eine gründliche Bestandsaufnahme.
Der Anwaltsgerichtshof in Berlin (AGH) hat entschieden, dass die Zulassung als Syndikusrechtsanwältin oder -anwalt auch während der passiven Phase der vertraglich vereinbarten Altersteilzeit bestehen bleibt. Die Rechtsanwaltskammer in Berlin war da anderer Ansicht gewesen.
Am 11. Januar ist der sogenannte EU-Data-Act in Kraft getreten. Die Verordnung ist Bestandteil der Digitalstrategie der Europäischen Union und soll für eine bessere und effizientere Datennutzung sorgen. Ein Webinar von diruj und der Sozietät Orth Kluth führte in das Thema ein.
Es ist ein Thema, das die meisten General Counsel und Heads of Legal mehr und mehr beschäftigt, und es ist ein Thema, das eine große Bandbreite aufweist: Legal Operations. Wie unterschiedlich die Aspekte sind, zeigte der Legal Operations Kongress des diruj Anfang März in Köln.
In Baden-Baden erlebten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Leadership Circle Roundtable des diruj Vielfalt und Abwechslung – sie bekamen außerdem eine Vorstellung davon, was angesichts zahlreicher neuer Regulierungsansätze vor allem aus der Europäischen Union möglicherweise auf sie zukommt.