Das ArbG Köln hat entschieden (Urteil vom 20.12.2023 – 18 Ca 3954/23, PM Nr. 2/2024 vom 20.2.2024), dass die Kündigung eines Schwerbehinderten in den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses diskriminierend im Sinne des § 164 Abs. 2 SGB IX und damit unwirksam sein kann, wenn der Arbeitgeber das Präventionsverfahren nach § 167 Abs. 1 SGB IX nicht durchgeführt hat. Das ArbG Köln beruft sich dabei auf aktuelle Rechtsprechung des EuGH zum Schwerbehindertenschutz (EuGH, …
BB 2024, 563