Langer/Artinger
Kurz und Knapp - Ab 1. 1. 2025 gilt in Deutschland für bestimmte B2B-Umsätze eine Ausstellungspflicht für E-Rechnungen. Im Inland ansässige Unternehmer müssen E-Rechnungen ausstellen, wenn sie im Inland steuerbare und steuerpflichtige (z. T. auch steuerfreie) Leistungen an andere inländische Unternehmer erbringen. Ausgangsseitig gelten bis Ende 2027 Übergangsregelungen. …
Langer/Artinger, K&R 2024, 464-470