Der Erlaubnisvorbehalt, das Verbundverbot und das Abstandsgebot des Thüringer Spielhallengesetzes verstoßen nicht gegen Europarecht, insbesondere nicht gegen das unionsrechtliche Kohärenzgebot.
OVG Thüringen, ZfWG 2019, 52-56 (Beschluss vom 24.10.2018, 3 EO 480/18)