KG Berlin
Es ist nicht im Sinne der „acte clair“-Rechtsprechung des EuGH offensichtlich, dass innerstaatliche Zivilgerichte im Einzelfall und unabhängig von der Überwachung durch die Regulierungsstelle berechtigt und verpflichtet sind, die Höhe von Eisenbahninfrastrukturnutzungsentgelten nach den Maßstäben von Art. 102 AEUV und/oder des nationalen Wettbewerbsrechts zu überprüfen.
KG Berlin, N&R 2021, 121-124 (Beschluss vom 10.12.2020, 2 U 4/12 Kart)