LG München I
Die Werbung der Verfügungsbeklagten für ihr Erkältungsmittel mit der Aussage „Ich überspringe das Schlimmste“ unter gleichzeitiger Bezugnahme auf klassische Erkältungssymptome ist irreführend. Denn der Verkehr versteht die Aussage nicht als rein werbliche Anpreisung mit dem Inhalt, dass mit dem Medikament das Schlimmste der (schlimmsten) Symptome übersprungen werden kann. …
LG München I, WRP 2023, 125 (Sonstiges vom 27.09.2022, 1 HK O 3681/22)