LG Hannover
Der Hinweis einer Apotheke im Rahmen eines Blogeintrags auf ihrer Webseite, dass ein bestimmtes verschreibungspflichtiges Arzneimittel „jetzt wieder lieferbar“ ist, stellt eine unzulässige Öffentlichkeitswerbung im Sinne des § 10 HWG dar. Gleiches gilt für die Bereitstellung einer Liste von (rezeptpflichtigen) Arzneimitteln, die im Zusammenhang mit einer „auffallend positiv“ formulierten Beschreibung einer bestimmten Therapierichtung erfolgt. …
LG Hannover, WRP 2022, 1573-1577 (Urteil vom 01.07.2022, 18 O 273/21)