Die Frage eines Arbeitgebers nach der Schwangerschaft einer Bewerberin ist eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts im Sinne des § 3 Abs. 1 Satz 2 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG).
Vahle, DSB 2013, 43-44 (Urteil vom 11.10.2012, 6 Sa 641/12)