Die Werbung eines Hotelbetriebs mit 4 sterneähnlichen Symbolen in Zusammenhang mit der Hotelbezeichnung ist unzulässig, wenn dem keine aktuell gültige Zertifizierung nach Maßgabe der Deutschen Hotelklassifizierung zugrunde liegt. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Dessau-Roßlau, WRP 2018, 249-251 (Urteil vom 24.11.2017, 3 O 32/17)