OVG Nordrhein-Westfalen
Es besteht auch nach dem „Klimabeschluss“ des BVerfG vom 24. 3. 2021 – 1 BvR 2656/18 – [ZNER 2021, 262] derzeit keine verfassungsrechtlich tragfähige Handhabe dafür, im Wege einer verfassungskonformen Auslegung den Erlass von Veränderungssperren, die klimapolitisch wünschenswerte Projekte zum Gegenstand haben, strengeren Anforderungen als den allgemein nach § 14 BauGB geltenden zu unterwerfen. …
OVG Nordrhein-Westfalen, ZNER 2022, 100-104 (Urteil vom 13.09.2021, 2 D 134/20.NE)