Vermittlungsportale müssen die Kosten für eine Gepäckbeförderung selbst dann ausweisen, wenn sie diese Informationen von dem Luftfahrtunternehmen nicht erhalten. Andernfalls ist die Funktion des Portals, für eine Vergleichbarkeit der Flugreisekosten zu sorgen, nicht zu erreichen. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)
OLG Frankfurt a. M., WRP 2024, 1018 (Urteil vom 18.04.2024, 6 U 108/22)