Eine über das besondere elektronische Anwaltspostfach im docx-Format eingelegte Beschwerde verstößt gegen § 55a Abs. 2 VwGO i. V. m. § 2 Abs. 1 S. 1 ERVV in den seit dem 1. 1. 2022 geltenden Fassungen und ist vorbehaltlich einer Heilung nach § 55a Abs. 6 VwGO unwirksam. (Leitsatz des Gerichts)
BVerwG, K&R 2023, 840 (Beschluss vom 04.10.2023, 20 F 15.22)