LG Düsseldorf
Ein Arzt, der in einem Video für seine chirurgischen Leistungen mit der musikalisch untermalten, von allen Seiten gefilmten Präsentation des resektierten Teils einer Bauchdecke wirbt, verstößt gegen die Berufsordnung. Er bedient sich den Mitteln einer reißerischen, auf die Erregung von Aufmerksamkeit abzielenden Darstellung, die in dieser Form durch berechtigte Informationsinteressen nicht mehr gedeckt ist. …
LG Düsseldorf, WRP 2021, 697 (Urteil vom 05.02.2021, 38 O 45/20)