VG Braunschweig
Das BVL ist zur Überwachung der als Nahrungsergänzungsmittel angezeigten Produkte und Weitergabe von produktbezogenen Informationen, die auch die Frage ihrer Abgrenzung von Arzneimitteln betreffen, nicht nur berechtigt, sondern verpflichtet. Dabei müssen die Informationen grundsätzlich inhaltlich zutreffend (richtige Tatsachen und vertretbare Bewertungen) sowie sachlich formuliert sein.
VG Braunschweig, WRP 2012, 1621 (Urteil vom 22.02.2012, 5 A 38/10)