Die ausnahmslose Festlegung der Sicherheitsleistung für eine Sportwettkonzession auf mindestens 5 Millionen Euro dürfte weder verfassungsrechtlichen noch unionsrechtlichen Anforderungen genügen.
VG Darmstadt, ZfWG 2021, 320-323 (Beschluss vom 24.02.2021, 3 L 2121/20.DA)