Die Werbung mit der Angabe „Was ist mein Haus wert? – In 3 Minuten berechnen“ ist irreführend, wenn dem Nutzer nach Eingabe der bewertungsrelevanten Daten nicht innerhalb des angegebenen Zeitrahmens unmittelbar ein Immobilienwert genannt wird. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Bremen, WRP 2023, 385-386 (Urteil vom 20.07.2022, 12 O 346/21)