Setzt das Gericht in einer Beschlussverfügung den Streitwert fest, handelt es sich nicht lediglich um eine vorläufige Streitwertfestsetzung und ist dagegen die Beschwerde nach § 63 Abs. 2 GKG statthaft.
OLG Düsseldorf, WRP 2019, 669 (Beschluss vom 15.05.2018, I-20 W 54/18)