BVerfG
Nach dem auf frühzeitige Gewissheit der Wettbewerber zielenden Regelungszweck von § 35 Abs. 5 S. 2 und 3 TKG ist es nicht möglich, die Prüfungsintensität in einem auf vorläufige Anordnung eines höheren als genehmigten Entgelts gerichteten Eilverfahren den Anforderungen eines Hauptsacheverfahrens anzugleichen.
BVerfG, N&R 2017, 116-117 (Beschluss vom 19.12.2016, 1 BvR 62/12)