OVG Saarland
Dass ein Spielhallenbetreiber nicht innerhalb der Antragsfrist nach § 12 Abs. 1 Satz 2 SSpielhG alle zur Bescheidung des Erlaubnisantrags erforderlichen Unterlagen, zu denen nach den einschlägigen Anwendungshinweisen auch ein Bauschein zählt, vorgelegt hat, steht der Erteilung einer Spielhallenerlaubnis sowohl im Rahmen des Auswahlverfahrens als auch aufgrund einer Härtefallbefreiung bereits im Grundsatz entgegen (Fortführung der Senatsrechtsprechung).…
OVG Saarland, ZfWG 2022, 479 (Beschluss vom 31.01.2022, 1 A 282/20)