Das analog § 88 Abs. 1 S. 1 AktG aus der Organstellung folgende gesetzliche Wettbewerbsverbot des Geschäftsführers endet auch in der Insolvenz der GmbH erst mit dem Verlust der Organstellung.
OLG Rostock, BB 2020, 2196 (Beschluss vom 02.06.2020, 4 W 4/20)