Auch im Eilverfahren kommt in Ausnahmefällen eine Aufbrauchsfrist in Betracht, wenn aufgrund der Liefer- und Produktionskette die Abänderung einer Bedienungsanleitung in einem Punkt nur unter unverhältnismäßig großem Aufwand sofort möglich wäre.
OLG Frankfurt a. M., WRP 2020, 630-632 (Beschluss vom 16.01.2020, 6 W 116/19)