VG Düsseldorf
Es besteht im Einzelfall Anspruch auf Erteilung einer Baugenehmigung für die Nutzungsänderung einer Gaststätte in ein Wettbüro, weil die Voraussetzungen des § 6 Abs. 2 Nr. 8 BauNVO für eine ausnahmsweise Zulassung einer Vergnügungsstätte in einem nicht überwiegend durch gewerbliche Nutzung geprägten Teilgebiet vorliegen und ein Trading-Down-Effekt im konkreten Fall nicht zu befürchten ist.
VG Düsseldorf, ZfWG 2017, 84 (Urteil vom 22.08.2016, 28 K 3867/15)