LG Osnabrück
Ein Sternchen-Symbol am Preis versteht der Verbraucher als Hinweis darauf, dass auf der betreffenden Internetseite weitere Preisinformationen zu finden sind. Dabei ist ihm geläufig, dass diese Informationen zumeist am Ende der Seite angegeben werden und daher nur durch Herunterscrollen auffindbar sind. Es ist irreführend, wenn ohne entsprechende klarstellende Hinweise in Preisangeboten mit einem Preis geworben wird, …
LG Osnabrück, WRP 2021, 1643-1644 (Urteil vom 25.08.2021, 18 O 140/21)