Der Hinweis “Lass die Vitaminbombe platzen und dein Immunsystem Salsa tanzen!” ist in Bezug auf ein Erfrischungsgetränk eine gesundheitsbezogene Angabe, die suggeriert, dass das Immunsystem verbessert wird. Mangels Zulassung dieses Claims ist eine solche Aussage in der Werbung nicht zulässig.
LG München I, WRPL 2016, Heft 12, Online, - (Urteil vom 21.09.2016, 37 O 3339/16)