Es ist irreführend, für eine Führerscheinausbildung der Klasse B mit dem Hinweis „Theorie in einer Woche“ zu werben, wenn tatsächlich für eine solche Ausbildung 8 Tage (7 Werktage) erforderlich sind.
LG Frankfurt a. M., WRP 2016, 402-405 (Urteil vom 02.09.2015, 3-08 O 38/15)