VGH Baden-Württemberg
Das gemeindliche Selbstgestaltungsrecht kann durch die Errichtung von Windenergieanlagen in Nachbargemeinden nur ganz ausnahmsweise verletzt sein, etwa wenn die Auswirkungen des Vorhabens die Wirtschaftsstruktur und die Leistungsfähigkeit einer durch Fremdenverkehr geprägten Gemeinde massiv und nachhaltig verschlechtern. Hierfür genügt ihre Sichtbarkeit vom Gemeindegebiet aus verbunden mit dem Hinweis auf befürchtete Einnahmeausfälle nicht.…
VGH Baden-Württemberg, ZNER 2022, 174-177 ([unbekannt] vom 21.01.2022, 10 S 2618/21)