OLG Düsseldorf
§ 6 SchutzmV, wonach jede anspruchsberechtigte Person eine Eigenbeteiligung in Höhe von zwei Euro je Abgabe von sechs Schutzmasken zu leisten hat, ist keine Marktverhaltensregelung im Sinne des § 3a UWG. Der Regelung fehlt – ebenso wie den Regelungen zur Zuzahlung gesetzlich Versicherter bei Hilfsmitteln in §§ 33 Abs. 8, 61 SGB V – eine Schutzfunktion zugunsten anderer Marktteilnehmer. …
OLG Düsseldorf, WRP 2021, 928-934 (Urteil vom 15.04.2021, I-15 U 17/21)