LG Nürnberg-Fürth
Die Werbung mit dem Hinweis „Fassung geschenkt“ bzw. „Ab Glaspaket Gold gibt es die Fassung Ihrer Wahl gratis dazu“ stellt einen Verstoß gegen das Zuwendungsverbot des § 7 HWG und damit gegen § 3a UWG dar. Bei der in der angegriffenen Werbung angepriesenen geschenkten Fassung handelt es sich um eine Werbegabe i. S. v. § 7 Abs. 1 S. 1 HWG. (Leitsätze der Redaktion)
LG Nürnberg-Fürth, WRP 2018, 1023 (Urteil vom 19.04.2018, 3 HK O 228/18)