OVG Thüringen
Der am 23.06.2010/12.04.2011 beschlossene und am 09.07.2011 genehmigte Regionalplan Mittelthüringen ist unwirksam, soweit er unter Nr. 3.2.2 als Ziel die dort aufgeführten Vorranggebiete Windenergie festlegt und gleichzeitig vorsieht, dass außerhalb dieser Vorranggebiete raumbedeutsame Windenergieanlagen nicht zulässig sind.
OVG Thüringen, ZNER 2015, 399 (Urteil vom 27.05.2015, 1 N 318/12)