Ein Anordnungsanspruch für den verwaltungsgerichtlichen Antrag auf vorläufigen Weiterbetrieb einer Spielhalle setzt voraus, dass der Spielhallenbetreiber die Spieler durch Aufklärungsmaßnahmen zu verantwortungsbewusstem Spiel anhält.
OVG Thüringen, ZfWG 2019, 327 (Beschluss vom 14.08.2018, 3 EO 604/17)