Ein Glücksspielanbieter, der in Deutschland ansässigen Spielern die Möglichkeit einräumt, über eine deutschsprachige Webseite an Online-Glücksspielen (hier: Online-Casinospiele) teilzunehmen, verstößt gegen das Internetverbot des § 4 Abs. 4 GlüStV 2012.
LG Bielefeld, ZfWG 2023, 467 (Urteil vom 21.11.2022, 8 O 386/21)