Das Legal-Tech-Unternehmen Mietright GmbH, das über eine Plattform vor allem die Beratung von Mietern zur “Mietpreisbremse” anbietet, handelt nicht unlauter i. S. v. §§ 3, 3a UWG, da keine der von ihr erbrachten oder beworbenen Dienstleistungen gegen § 3 RDG verstößt.
LG Berlin, BB 2019, 465-468 (Urteil vom 16.10.2018, 15 O 60/18)