FG Düsseldorf
Nach § 49 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EnergieStG wird für nachweislich nach § 2 Abs. 1 Nr. 4 EnergieStG versteuerte Gasöle auf Antrag eine Steuerentlastung bis zum Steuersatz des § 2 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 EnergieStG gewährt, soweit diese in Prüfständen zum Antrieb von Motoren verwendet worden sind, deren mechanische Energie ausschließlich der Stromerzeugung dient, und es aus Gründen der öffentlichen Gesundheit, …
FG Düsseldorf, ZNERL 2024, Heft 01, Online, - (Urteil vom 29.11.2023, 4 K 619/23 VE)