Veröffentlichen Verbände wie die Wettbewerbszentrale auf ihrer Homepage Informationen gegenüber Mitgliedern und Verbrauchern, so stellt dies keine geschäftliche Handlung i. S. d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 UWG dar. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Hildesheim, WRP 2020, 121-124 (Urteil vom 22.10.2019, 6 O 76/19)