LG Düsseldorf
Eine Klausel in Stromlieferverträgen (Sonderkundenverträge), die gegenüber dem Lieferanten zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur berechtigt, 1. soweit die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht, oder 2. sofern a) der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und b) der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion des Messgeräts festgestellt ist, …
LG Düsseldorf, ZNER 2020, 115-117 (Urteil vom 13.11.2019, 12 O 14/19)