FG Düsseldorf
Bezüglich des Zusammenhangs, in dem Art. 226 MwStSystRL steht, kann das in den Art. 167 ff. MwStSystRL geregelte Recht auf Vorsteuerabzug als integraler Bestandteil des Mechanismus der Mehrwertsteuer grundsätzlich nicht eingeschränkt werden, denn durch die Regelung über den Vorsteuerabzug soll der Unternehmer vollständig von der im Rahmen aller seiner wirtschaftlichen Tätigkeiten geschuldeten oder entrichteten Mehrwertsteuer entlastet werden.…
FG Düsseldorf, StB 2019, 164 ([unbekannt] vom 08.06.2018, 1 K 3724/15 U)