BAG
Die unternehmenseinheitliche Nutzung von Microsoft Office 365 mit der Möglichkeit einer zentralen Kontrolle von Verhalten und Leistung der Arbeitnehmer erfordert aus zwingenden technischen Gründen eine betriebsübergreifende Regelung, für die der Gesamtbetriebsrat zuständig ist. (Leitsatz des Gerichts)
BAG, K&R 2022, 643-644 (Beschluss vom 08.03.2022, 1 ABR 20/21)