LG Düsseldorf
Zur Ermittlung eines Schadenersatzanspruchs nach der Methode „Herausgabe des Verletzergewinns“ bei der Verletzung eines Gemeinschaftsgeschmacksmusters sind zunächst die mit den Verletzungsprodukten erzielten Umsatzerlöse zu ermitteln. Davon sind alsdann die berücksichtigungsfähigen Kosten des Verletzers abzuziehen. Hierbei kann es sich etwa handeln um Gutschriften, Rabatte, …
LG Düsseldorf, WRP 2015, 503-511 (Sonstiges vom 27.02.2014, 14c O 237/11)