LG Braunschweig
Wird eine 10 Euro Münze, die in einer Auflage von etwa 1,8 Millionen Stück hergestellt wird, beworben mit dem Hinweis “amtlich streng limitiert” ist dies irreführend. Bei solchen “begehrten Sammlerobjekten” erwarten die Verbraucher auf Grund dieser Werbung, dass nur eine sehr geringe Stückzahl von wenigen tausend Stück hergestellt wird. Bei einer Stückzahl im Millionenbereich kann von einer “strengen Limitierung” nicht mehr die Rede sein. …
LG Braunschweig, WRPL 2012, Heft 04, Online, - (Urteil vom 21.12.2011, 9 O 1286/11)