Auf Englisch verfasste Formulare, mit denen bereits erfolgte Veröffentlichungen von Pressemitteilungen unberechtigt abgerechnet werden, sind irreführend. Begriffe wie „Offer“ können die Irreführung grundsätzlich nicht entkräften. (Leitsätze der Wettbewerbszentrale)
LG Frankfurt a. M., WRP 2015, 1164 (Sonstiges vom 09.06.2015, 3-10 O 8/14)