Die Errichtung eines Satelliten-Blockheizkraftwerks und das dazu dienen soll, den erzeugten Strom in das öffentliche Netz einzuspeisen und mit der anfallenden Abwärme einen Hähnchenmastbetrieb zu versorgen, ist nicht gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 6 BauGB privilegiert zulässig.
VG Oldenburg, ZNER 2013, 214-218 (Urteil vom 05.12.2012, 5 A 2252/11)