Ein Anbieter von Ferienimmobilien auf den Balearen muss im Rahmen seiner Preiswerbung über die dort erhobene Steuer für nachhaltigen Tourismus (Ecotasa Baleares) informieren. (Leitsatz der Wettbewerbszentrale)
LG Hildesheim, WRP 2018, 256 (Urteil vom 14.11.2017, 6 O 140/17)